Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.
Safe the Date!!! Weihnachtskonzert mit Jasmin Graf
Die Aufregung in der Oberschule Weischlitz wächst! Die Vorbereitungen für das diesjährige Weihnachtskonzert sind in vollem Gang. Rund 50 engagierte Schülerinnen und Schüler proben mehrmals