Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.
Anmeldung Klasse 5 Schuljahr 2026/2027
Die Informationen und Formulare für die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die neue Klasse 5 im Schuljahr 2026/2027 sind verfügbar und zum Download bereit.